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Rechtsanwälte RAE MUC
Fachgebiete
Wir beraten Musiker, Komponisten, Produzenten, Labels, Verlage, Künstleragenturen, Autoren, Fotografen, Designer und andere Kreative in allen Aspekten ihrer geschäftlichen Tätigkeit.
Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf der Auswertung und dem Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Musikrecht
- Film- und Fernsehrecht
- Neue Medien und Informationstechnologien
- Presse- und Fotorecht
Idealerweise beginnt unsere Tätigkeit bereits im frühen Stadium der Werkschöpfung. Hier können eine sorgfältige Rechteklärung oder schriftliche Vereinbarungen mit etwaigen Miturhebern von großem Nutzen sein und dazu beitragen, späteren Streit zu vermeiden.
Wir beraten Sie hinsichtlich der verschiedenen Auswertungsmöglichkeiten und begleiten Sie im Rahmen der Auswertung von Werken von der Kontaktanbahnung über Verhandlungen bis hin zur Durchsetzung der geschlossenen Verträge.
Gleichermaßen stehen wir den Auswertern – also beispielsweise Produktionsfirmen, Labels, Verlagen und Agenturen – zur Seite, wenn es gilt, einzelne Werke und Produktionen oder den gesamten Katalog im Wege des Lizenzgeschäftes umfassend zu verwerten. Dabei begleiten wir Sie gerne von der Unternehmensgründung bis hin zu Detailfragen des täglichen Geschäftes.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie – außergerichtlich und gerichtlich – bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung Ihrer Urheber- oder Leistungsschutzrechte. Sollten Sie wegen der Verletzung solcher Rechte, z.B. mit einer kostenpflichtigen Abmahnung, in Anspruch genommen werden, so prüfen wir gerne, ob und inwieweit die gegen Sie erhobenen Forderungen begründet sind und beraten Sie hinsichtlich einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung.
RA Lars Friedrich Krone
Eine wichtige Grundlage Ihrer auf lange Sicht erfolgreichen Tätigkeit im Wirtschaftsleben ist der Aufbau einer starken und unverwechselbaren Marke.
Gleichgültig, ob Sie mit der Marke Ihre geschäftliche Tätigkeit oder nur einzelne Produkte kennzeichnen, die Marke will mit Umsicht gewählt sein. Deshalb sollte Ihrer Wahl eine gründliche Recherche vorausgehen, ob und inwieweit dieser oder ein ähnlicher Markenname bereits anderweitig verwendet wird. Im weiteren Verlauf muss die Marke dann gegenüber Nachahmern oder anderen Angriffen geschützt werden.
Die unglückliche Wahl eines Markennamens kann schnell zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen von Mitbewerbern führen, deren Abwehr in Anbetracht der hohen Streitwerte teuer ist. Schlägt die Abwehr fehl, weil der Gegner bessere oder ältere Rechte an der Marke besitzt, so werden Sie gezwungen sein, die Marke aufzugeben. Ihre Investitionen in den Aufbau der Marke wären in diesem Fall umsonst.
- Domainrecht
- Marken und Namen
- Markenschutz
- Abmahnung
RA Lars Friedrich Krone
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt den geschäftlichen Wettbewerb und soll Gewerbetreibende und Kunden vor unlauteren Praktiken schützen. Dabei legt das Gesetz besonderes Augenmerk auf den Bereich der Werbung, wo sich unzulässige Maßnahmen eines Marktteilnehmers stets zu Lasten der Mitbewerber und in den meisten Fällen auch zum Nachteil des Verbrauchers auswirken.
Leider wird das Wettbewerbsrecht häufig auch als „Verdrängungsinstrument“ durch wirtschaftlich starke oder marktbeherrschende Unternehmen missbraucht. Mit der Geltendmachung unbegründeter oder zumindest fragwürdiger Unterlassungsansprüche gegenüber neuen oder kleinen Mitbewerbern soll die Teilnahme am Markt erschwert werden, wobei der in Anspruch genommene Mitbewerber durch die Angabe hoher Streitwerte angesichts der zu erwartenden Kosten von der Rechteverteidgung abgehalten werden soll. Die anwaltliche Beratung kann Ihnen in solchen Fällen Aufschluss darüber geben, ob Sie sich zur Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen gegen solche Angriffe zur Wehr setzen müssen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen sowohl gerichtlich bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen zur Seite. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich der Zulässigkeit der von Ihnen geplanten Werbemaßnahmen oder bezüglich anderer Schutzrechte Ihres Unternehmens (z.B. Marken), deren Benutzung in vielen Fällen auch wettbewerbsrechtliche Relevanz hat.
RA Lars Friedrich Krone
Bereits bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen werden die Weichen für den Verlauf möglicher Auseinandersetzungen gestellt. Eine klare, ausgewogene und interessengerechte Vertragsgestaltung trägt zur Vermeidung eines Rechtsstreits bei.
Im Falle der Änderung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht für die Beteiligten zumeist juristischer Klärungsbedarf hinsichtlich:
- Voraussetzungen einer ordentlichen oder außerordentlichen (fristlosen) Kündigung (Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung, Vorliegen eines Kündigungsgrundes, etc.)
- Schriftlichkeit der Kündigung, Frist zur Erklärung einer Kündigung und Zugang
- Beteiligung von Betriebsrat, Fürsorgestelle
- Kündigungsschutz und Sonderkündigungsschutz (z.B. von Schwangeren)
- Notwendigkeit und Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht
- Abfindung und Besteuerung, Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
- Zeugnis
- Weiterbeschäftigung
Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages vor erfolgter Kündigung oder eines außergerichtlichen Abwicklungsvertrages nach erfolgter Kündigung sind im Lichte des Grundsatzurteils des Bundessozialgerichts vom 18.12.2003 und der daraus resultierenden Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit insbesondere zu berücksichtigen:
- eine etwaige Sperrzeit betreffend das Arbeitslosengeld wegen Mitwirkung des Arbeitnehmers bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- die Abgrenzung, ob die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes als Entschädigung gezahlt wird oder ob die Abfindung Arbeitsentgelt enthält und somit sozialversicherungspflichtig ist
Mit Zugang einer Arbeitgeberkündigung beginnt die 3-wöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage zu laufen. Es besteht im Interesse des Arbeitnehmers akuter Handlungsbedarf, um ggf. die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen.
Soweit sich arbeitsrechtliche Probleme nicht außergerichtlich lösen lassen, nehmen wir Ihre Interessen auch vor den Arbeitsgerichten wahr.
RA Jürgen Schmid
Die erfolgreiche Teilnahme am Wirtschaftsleben erfordert neben dem marktorientierten Produkt oder der Dienstleistung eine verlässliche rechtliche Basis in Form von Verträgen.
Bereits im Vorfeld einer unternehmerischen Entscheidung ist das Pro und Contra abzuwägen und die Tragweite und die Auswirkungen sind zu antizipieren. Bei der Erstellung von Verträgen müssen zukünftige Eventualitäten bedacht und im Interesse des Unternehmers sowie im Rahmen des rechtlich Zulässigen formuliert werden. Dies gilt gleichermaßen für alle Vertragstypen, gleich ob Kauf-, Miet-, Dienst- oder Werkvertrag.
Als Unternehmer sollten Sie zudem Wert legen auf rechtswirksame und auf Ihre berechtigten Interessen abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Wir beraten Kleinunternehmer, mittelständische Unternehmen und Konzerne und betrachten uns als externe Rechtsabteilung, die Ihnen mit Rat und Tat – auch kurzfristig – zur Seite steht, um Ihre Interessen wahrzunehmen.
Oftmals kann eine Streitigkeit, bei entsprechender Bereitschaft beider Parteien und unter der Voraussetzung, dass der streitige Sachverhalt präzise aufgearbeitet wird, außergerichtlich und einvernehmlich beigelegt werden.
Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, übernehmen wir selbstverständlich die Prozessvertretung vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
RA Jürgen Schmid
Die Gründe für Liquiditätsengpässe können vielfältig sein. Die finanzielle Krise wird oft unterschätzt oder verdrängt, so dass sich die Lage weiter zuspitzt und die Handlungsspielräume immer enger werden. Der Zeitaufwand für das Krisenmanagement und die nervliche Belastung nehmen zu.
Wir entwickeln Sanierungskonzepte und -strategien zur Insolvenzvermeidung bei Unternehmen und unterstützen Privatpersonen und – ehemals – Selbständige bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel der Schuldenbereinigung.
Im Falle des Scheiterns der Einigungsverhandlungen mit den Gläubigern beraten wir im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens für Unternehmen und bei Privatpersonen auch hinsichtlich der erstrebten gesetzlichen Restschuldbefreiung.
Hierbei endet unsere Beratung nicht mit dem Insolvenzantrag, sondern wir begleiten Sie in jeder Phase und beraten Sie in den relevanten zivilrechtlichen sowie in strafrechtlichen Belangen.
Wir beraten zudem Gläubiger von in der Krise befindlichen oder insolventen Schuldnern. Es gilt die Ansprüche des Gläubigers – auch gegenüber dem Insolvenzverwalter – durchzusetzen und die Anfechtung bereits erhaltener Zahlungen durch den Insolvenzverwalter abzuwehren.
RA Jürgen Schmid
Rechtsanwälte

Jürgen Schmid
Jürgen Schmid ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer München an. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth, Bordeaux und München und wurde 2001 zur Anwaltschaft zugelassen. Von 1999 – 2002 war er Gründungsgesellschafter und Justiziar der 11 Freunde GmbH.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftszivilrecht, Insolvenzrecht
Fremdsprachen:
Französisch, Englisch, Spanisch

Lars Friedrich Krone
Lars Friedrich Krone ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und Bordeaux wurde er 1996 in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört seitdem der Rechtsanwaltskammer München an. Seit 1998 übt er eine Nebentätigkeit in eigenem Musikverlag im Bereich Legal & Business Affairs aus. Zudem ist er Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V (GRUR)
Tätigkeitsschwerpunkte:
Urheber- und Medienrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
Fremdsprachen:
Englisch, Französisch
Kontakt
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Pettenkoferstr. 46
80336 München
kanzlei@rae-muc.frank-meyer.kunden-webseiten.de
RA Lars Friedrich Krone
Tel.: (089) 98 10 49 2-0
Fax: (089) 98 10 49 2-1
RA Jürgen Schmid
Tel.: (089) 95 92 75 57
Fax: (089) 95 92 75 58
Parkmöglichkeiten vorhanden
Sie erreichen die Kanzlei auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U4/U5 U-Bahnhof Theresienwiese
U3/U6 U-Bahnhof Goetheplatz
Impressum und Datenschutz
Impressum
Informationen nach § 5 Telemediengesetz (TMG)
Die nachgenannten Personen tragen die in der Bundesrepublik Deutschland verliehene Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und sind als Einzelanwälte in Bürogemeinschaft tätig.
Lars Friedrich Krone
+49-89-98104920
krone@rae-muc.de
USt.-ID: DE180092509
Jürgen Schmid
+49-89-95927557
schmid@rae-muc..de
USt.-ID: DE192877508
Postalische Anschrift:
Pettenkoferstr. 46
80336 München
Die Rechtsanwälte sind zur Ausübung des Berufes in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München, Im Tal 33, 80331 München. http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de
Sie unterliegen berufsrechtlichen Bestimmungen, deren Einhaltung von der Rechtsanwaltskammer München überwacht wird. Zu den berufsrechtlichen Bestimmungen zählen:
- die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
- die Fachanwaltsordnung (FAO),
- die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft sowie
- das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
- Standesregelungen für Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Die Bestimmungen können auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK http://www.brak.de) eingesehen werden.
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Konzeption und Realisierung
Nicole Ludwig
http://www.mitliebezumdetail.de
Fotografie
Hendrik Wünsche
http://www.designwuensche.de
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5. Analyse-Tools
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Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahmen ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen.
b) Google Analytics
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c) Google Adwords Conversion Tracking
Um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unserer Website für Sie auszuwerten, nutzen wir ferner das Google Conversion Tracking. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie (siehe Ziffer 4) auf Ihrem Rechner gesetzt, sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind.
Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.
Datenschutzbehörden verlangen für den zulässigen Einsatz von Google Analytics den Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung. Eine entsprechende Vorlage wird unter http://www.google.com/analytics/terms/de.pdf von Google angeboten. Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion- Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking- Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „www.googleadservices.com“ blockiert werden.
Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier (http://services.google.com/sitestats/de.html).
6. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
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7. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an krone@rae-muc.frank-meyer.kunden-webseiten.de
8. Datensicherheit
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Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
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